Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Emanuel Streidl & Christoph Chaloupka Fitness GbR, nachstehend CrossFit Chiemgau genannt

  1. Nutzungsvereinbarung / Leistungsumfang / Mitgliedschaft / Vertragsgegenstand
    Mit dem Erwerb einer CrossFit Chiemgau Mitgliedschaft, einer Stundenkarte, einer 10er-Karte oder eines Personaltrainings kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit Chiemgau im vereinbarten Umfang (siehe Mitgliedsvertrag und Homepage) genutzt werden. Eine Mitgliedschaft, Stundenkarte oder eine 10er Karte berechtigen die Teilnahme an CrossFit Chiemgau-Gruppentrainings im vereinbarten Umfang.
    Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Onlineanmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich.
    Die Kurszeiten werden auf der Internetseite www.crossfit-chiemgau.com und in dem von CrossFit Chiemgau angebotenen Online-Buchungssystem aktuell bekannt gegeben.
    Bei einer limitierten Mitgliedschaft (2x oder 6x CrossFit / Woche) kann der Vertragspartner die von CrossFit Chiemgau angebotenen Kurstermine entsprechend des vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingents in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Woche und können nicht in die Folgewoche übertragen werden. Eine Woche dauert immer von Montag bis Sonntag. Das noch offene Stundenkontingent einer 10er Karte verfällt 12 Monate nach Kaufdatum. Personaltrainings können nur persönlich vereinbart werden. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit CrossFit Chiemgau möglich. Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Ein Downgrade auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (Email oder Post) möglich.
  2. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Der Leistungsempfänger ermächtigt CrossFit Chiemgau, die Beiträge von seinem Bankkonto per Lastschrift einzuziehen. Wahlweise kann die Bezahlung auch in bar erfolgen.
    Ist das Konto des Leistungsempfängers zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend gedeckt und ist dadurch eine Abbuchung nicht möglich, ist CrossFit Chiemgau dazu berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
  3. Training
    Zu den Trainingseinheiten meldet sich der Kunde jeweils per Email unter info@crossfit-chiemgau.de oder in dem von CrossFit Chiemgau angebotenen Online-Buchungssystem auf CrossFit Chiemgau selbst an.
    Alle Trainingseinheiten dauern ca. eine Stunde und werden unter Anleitung von mindestens einem Trainer in Gruppen durchgeführt.
    Wir empfehlen nicht am selben Tag gleichzeitig an einer Weightlifting Klasse oder Endurance und einer normalen CrossFit Klasse teilzunehmen. Da beide Klassen physikalisch sehr anspruchsvoll sind, wäre bei einer Teilnahme an beiden Klassen das Verletzungsrisiko zu hoch.
    Im „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt. Es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht.
  4. Stornierung
    Gruppentrainingstermine können bei den:
  • Nachmittags-/Abendstunden bis 4 Stunden bzw. bei den
  • Morgen-/Vormittagsstunden bis 8  Stunden vor Beginndes jeweiligen Termins storniert werden.
    Werden innerhalb eines Monats 3 gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält es sich CrossFit Chiemgau vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Verbuchungen des Kunden zu löschen. Dem Kunden bleibt es frei, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.
    Personaltraining-Termine können bis zu 12 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkonto automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.
  1. Gesundheitliche Vorraussetzung
    CrossFit Chiemgau empfiehlt allen Personen, die die Leistungen von CrossFit Chiemgau nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schaden und/oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen. Der Kunde sichert zu, gesund und sporttauglich zu sein und wird an jedem Training eigenverantwortlich teilnehmen. Sollte sich der Kunde während des Trainings verletzen oder sollte ihm in irgendeiner Form unwohl sein, wird er den Trainer unverzüglich darüber informieren.
  2. Krankheit, Umzug, Ausfallzeiten
    Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer, infolge Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst, kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis der Sportunfähigkeit zu stellen. Wenn ein Mitglied seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 35km von CrossFit Chiemgau entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Haftung
    CrossFit Chiemgau haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit dann noch für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf solche Schäden beschränkt, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,  deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht zählt insbesondere die fortlaufende Bereitstellung der im Mitgliedschaftsvertrag beschriebenen Trainingsleistungen. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Für selbstverschuldete Unfälle haftet der Vertragspartner. CrossFit Chiemgau haftet nicht für Verletzungen und Schäden, die dem Kunden durch andere Kunden oder Dritte zugefügt werden. Die laufende Überwachung seines Gesundheitszustandes ist Sache des Vertragspartners. Verletzungen und Erkrankungen, die der Vertragspartner bei Nutzung des Equipments und der Einrichtungen von CrossFit Chiemgau erleidet, fallen in die eigene Verantwortung des Vertragspartners, es sei denn, eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von CrossFit Chiemgau ist Ursache hierfür. Dies gilt insbesondere, soweit Schäden auf Fehleinschätzung der eigenen körperlichen Belastbarkeit oder selbstverschuldete Unfälle zurückgehen.
    Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Datenschutz
    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass CrossFit Chiemgau personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass erstelltes Bild und Tonmaterial, auf dem er zu sehen und/oder zu hören ist, von CrossFit Chiemgau für eigene Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden darf, z.B. auf der eigenen Internetseite oder auf Facebook.
    Falls kein Einverständnis von Seiten des Kunden erwünscht ist, streicht der Kunde diesen Absatz durch.
  5. Sonstiges / Formvorschrift
    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden sich dann bemühen, eine Lösung zu finden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck dieses Vertrages Rechnung trägt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag haben keine Gültigkeit.
  6. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist in Traunstein.